Allgemeine Auftragsbedingungen
1.
Geltungsbereich
(1) Diese
Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und
seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang
des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber
hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf
Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der
Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt
der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor
Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann.
Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des
Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text
und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
4. Rechte
des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer
behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat
zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung
enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung
ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der
Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die
Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise
die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5.
Haftung
(1) Der Übersetzer
haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und
Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht
worden sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen
Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt
ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines
nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt;
im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und
(2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der
Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in
einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der Übersetzer
verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die
ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden.
7.
Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer
ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige
Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür
zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6.
verpflichten.
8.
Vergütung
(1) Die Rechnungen
des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer,
soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann
bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren,
dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis
dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10.
Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung
des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der
Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den
Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den
Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11.
Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag
und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner
beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.
Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit
dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw.
dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: 01.11.2014
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